Nobilis

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Nobilis Fragrances GmbH

(nachfolgend „NOBILIS“)
gültig ab 01. Januar 2010

Für unsere Lieferungen gelten die nachfolgenden Bedingungen, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart  wird.

1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Warenlieferungen an Besteller der NOBILIS. Der Besteller erkennt diese AGB mit der Erteilung eines Auftrags an. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder sie ergänzende Bedingungen des Bestellers sind für NOBILIS unverbindlich, auch wenn NOBILIS nicht widerspricht oder der Besteller erklärt, nur zu seinen Bedingungen liefern zu wollen.

2. Die Angebote von NOBILIS sind freibleibend. Der Vertrag kommt mit der ausdrücklichen Annahme der Bestellung durch NOBILIS oder mit der Lieferung der bestellten Ware zustande. Berechnet werden die am Tag der Fakturierung gültigen EK-Preise. Ab einer Auftragshöhe (EK-Preise) von € 250 berechnet NOBILIS keine Bearbeitungsgebühren. Bei einer Auftragshöhe ohne MwSt. zwischen € 150 und € 250 berechnet NOBILIS eine Bearbeitungsgebühr von € 5, bei einer Auftragshöhe unter € 150 beträgt die Bearbeitungsgebühr € 10. Zuzüglich zu den angegebenen Preisen wird die MwSt. in Rechnung gestellt.

3. In Fällen höherer Gewalt wird NOBILIS von seiner Verpflichtung zur Lieferung frei. NOBILIS ist zum Rücktritt berechtigt, soweit eine Selbstbelieferung von Vorlieferanten nicht erfolgt aus Gründen, die NOBILIS nicht zu vertreten hat. Alternativ ist NOBILIS berechtigt, den Liefertermin zu verschieben. Ferner ist NOBILIS berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Schadensersatzansprüche seitens des Bestellers sind in diesen Fällen ausgeschlossen, es sei denn, dass zwingende gesetzliche Vorschriften einen Ausschluss nicht zulassen. Daneben ist NOBILIS wahlweise berechtigt, von der Ausführung einer Bestellung abzusehen, wenn die Ware nicht mehr vorrätig bzw. nicht mehr verfügbar ist. Bei Zahlungsverzug des Bestellers oder anderem vertragswidrigen Verhalten ist NOBILIS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und bereits gelieferte Ware herauszuverlangen.

4. Die bestellte Ware wird frachtfrei geliefert. Die Wahl der Versandart steht NOBILIS frei. Die Gefahr geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung an die zur Ausführung der Versendung beauftragte Person, auf den Besteller über.

5. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und auf das in der Rechnung bezeichnete Konto zu zahlen. Nach Ablauf der 30 Tage kommt der Besteller ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewährt NOBILIS 2%, bei Teilnahme am Bankeinzugsverfahren 3% Skonto. Bei Zahlungsverzug werden alle im Zeitpunkt des Verzugseintritts offenen Rechnungen sofort fällig und zahlbar. Die weitere Belieferung ist bei Zahlungsverzug vom vorherigen Ausgleich der fälligen Forderungen abhängig. Gleiches gilt bei Vorliegen berechtigter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers. Bei Zahlungsverzug ist NOBILIS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu berechnen. NOBILIS behält sich vor, aus  einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen in Anspruch zu nehmen. Zahlung mit Wechsel wird nicht akzeptiert. Im Falle des Zahlungsverzuges ist NOBILIS berechtigt, € 5 für die erste, € 10 für die zweite sowie € 15 für die dritte Mahnung in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens (z.B. Verzugszinsen) bleibt hiervon unberührt. 

6. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr nach Zugang der Ware beim Besteller. NOBILIS leistet nach eigener Wahl für Mängel der Ware Gewähr durch Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Weitere Ansprüche des Käufers sind, soweit rechtlich zulässig, in der Höhe nach auf den zweifachen Kaufpreis der mit dem Schaden in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Warenmenge begrenzt. Dies gilt insbesondere für den Ersatz von Schäden, die nicht unmittelbar an der Ware selbst entstanden sind.

7. Mängel muss der Besteller unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Tagen nach Eingang der Ware beim Besteller schriftlich bei NOBILIS anzeigen. Mängel oder Beschädigungen an der gelieferten Ware, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der 10-Tages-Frist nicht entdeckt werden können, sind NOBILIS unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften zur Gewährleistung Anwendung, insbesondere gelten für Kaufleute die §§ 377, 378 HGB.

8. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller NOBILIS aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen Eigentum von NOBILIS. Im Rahmen der ordentlichen Geschäftsabwicklung ist der Besteller berechtigt, die gelieferte Ware im Rahmen des gesetzlich zulässigen an Endverbraucher, nicht aber an Wiederverkäufer zu veräußern. Insoweit ist der Besteller berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt jedoch bereits mit Vertragsschluss alle Forderungen in voller Höhe ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Ein Anbieten der Ware über das Internet ist nur unter der Bedingung gestattet, dass mit NOBILIS eine entsprechende Vereinbarung getroffen wird, die auf Anfrage möglich ist.

9. NOBILIS verpflichtet sich, eingeräumte Sicherheiten, die die Forderungen um 50% überschreiten, auf Verlangen des Bestellers freizugeben. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist nicht gestattet. Der Besteller hat NOBILIS unverzüglich zu unterrichten, wenn Maßnahmen Dritter oder sonstige Ereignisse die Rechte von NOBILIS gefährden. Der Besteller hat im Falle der Pfändung oder Beschlagnahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware den Dritten auf das Eigentum von Inter Parfums hinzuweisen. Der Besteller hat NOBILIS von solchen Maßnahmen oder Ereignissen unverzüglich zu benachrichtigen. 

10. Nimmt NOBILIS die Ware aufgrund einer freien Vereinbarung zurück, trägt der Besteller die Gefahr und die Versandkosten.

11. Von NOBILIS dem Besteller zur Verfügung gestellte Werbemittel (z. B. Gratisproben, Tester, Fakticen) bleiben Eigentum von NOBILIS. Der Besteller ist zur unentgeltlichen und bestimmungsgemäßen Abgabe ihm zur Verfügung gestellter Gratisproben berechtigt.

12. Die Haftung von NOBILIS gegenüber dem Besteller für Schäden ist ausgeschlossen, soweit NOBILIS nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Gleiches gilt für Schäden, die auf Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters von NOBILIS oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Schadensersatzansprüche verjähren, soweit gesetzlich zulässig, ein Jahr nach Lieferung der Ware. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt durch die vorgenannten Haftungsausschlüsse unberührt. 

13. NOBILIS ist berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem Besteller zu speichern und zu übermitteln.

14. Erfüllungsort ist Wiesbaden. Als Gerichtsstand wird das Landgericht Wiesbaden vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 

15. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht für das Schriftformerfordern